Mindestschutzausrüstung

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung für Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Erläuterung

Zur Mindestschutzausrüstung der Feuerwehr zählen nach Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 „Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ die Mindestschutzausrüstung, Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den Lösch- oder Hilfeleistungseinsatz und Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den ABC-Einsatz.

Bildquelle: FwDV 1

Hitzeschutzkleidung

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung zum Schutz vor Wärme, der während der Brandbekämpfung mit umluftunabhängigem Atemschutz zu tragen ist.

Bildquelle: Tesimax

Erläuterung

Die Hitzeschutzkleidung schützt die vorgehenden Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung gegen Wärmestrahlung, Wärmeleitung (Kontakthitze) und Funken. Sie wird bei sehr hohen Brandtemperaturen getragen, z. B. bei Metallbränden.

Rettungsmesser

Definition

Mögliche Ausrüstungen für die Atemschutznotfallrettung.

Bildquelle: Ziegler

Erläuterung

Rettungsmesser ähneln einem Tauchermesser. Mit ihnen kann man sich oder andere zu Rettende von Leinen, aus Chemikalienschutzanzügen o.ä. befreien. Rettungsmesser oder Rettungsschere sind so zu tragen, dass sie für den Atemschutzgeräteträger im Einsatz möglichst gut erreichbar sind.

Eine Befestigung an Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) darf nicht deren Zulassung verletzen. Im Zweifelsfall ist der Hersteller der PSA zu befragen.