Feuerschutzhaube

Definition

Spezielle persönliche Schutzausrüstung gegen Stichflammen zum Schutz des Kopf- und Halsbereiches, den Vollmaske und Feuerwehrschutzhelm nicht abdecken.

Erläuterung

Feuerschutzhauben werden entsprechend DIN EN 13 911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“ zugelassen und müssen alle offenen Hautstellen an Kopf und Hals abdecken. Die Feuerschutzhaube wird über der Vollmaske und unter dem Feuerwehrschutzhelm getragen. Sie werden aus schwer entflammbarem, textilem Gewebe, oft auch doppellagig, angeboten. Eine Überlappung mit der Jacke der Feuerwehrschutzkleidung ist wichtig.

Bildquelle: Dräger AG

Verwendung Feuerschutzhaube

Name:

Gisela Gebhardt

Frage:

Muss ich im Brandeinsatz Innenangriff eine Feuerschutzhaube tragen oder reicht schon ein sog. „Holländertuch“?

Antwort

Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr GUV-V C53 besteht im § 12 (2) darauf, dass bei besonderen Gefahren spezielle Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind. Sie müssen in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sein. Einsätze zur Brandbekämpfung, insbesondere die mit Innennagriff, verursachen besondere Gefahren, z. B. durch Hitze und Flammen.

In der Erläuterung zum Absatz 2 verweist die Unfallversicherung darauf, dass Feuerschutzhauben zu tragen sind, die der DIN EN 13911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“ entsprechen. Ein sog. Holländertuch erfüllt diese Forderung nicht annähernd.

Dipl. Ing. W. Gabler