Gefahrenabwehr

Definition

alle Maßnahmen die dazu dienen die öffentliche Sicherheit zu erhalten oder sie wieder herzustellen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Man unterscheidet das Vorbeugen von Gefahren (Verhütung) und die Beseitigung auftretender Gefahren.

Feuerwache

Definition

ist eine Einrichtung, in der Einsatzkräfte, Fahrzeuge und sonstige feuerwehrtechnische Ausstattung in Einsatzbereitschaft gehalten werden.

Bildquelle: Feuerwehr Eisenhüttenstadt

Freiwillige Feuerwehr

Definition

Öffentliche, kommunale Einrichtung zur Rettung, Bekämpfung von Bränden und Hilfeleistung bei Unfällen.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften. In größeren Städten mit weniger als 100.000 Einwohner, in den neuen Bundesländern Städte unter 80.000 Einwohner, kann eine Freiwillige Feuerwehr die Aufgaben einer Berufsfeuerwehr ausüben. Diese können auch durch hauptamtlich tätige Einsatzkräfte verstärkt sein.

Weitere Aufgabe einer Freiwillige Feuerwehr können sein:

  • Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Durchführen von Brandschutzerziehung
  • Erstellung von Einsatz- und Sonderschutzplänen
  • Beschaffung bzw. Mitwirkung an der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik

In fast allen deutschen Gemeinden existieren Freiwillige Feuerwehren mit insgesamt etwa 1,4 Millionen Mitgliedern.

Feuerwehrunfallkasse (FUK)

Definition

Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren, zählt als Körperschaft der öffentlichen Hand zu den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Erläuterung

Feuerwehrunfallkassen gewähren mehr Leistungen zur Vorbeugung und an verunfallte Feuerwehrangehörige als gesetzliche Unfallversicherungen. Aktuell bestehen die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.

Feuerwehr – Übungshaus

Definition

ist ein Gebäude als Trainingsmöglichkeit der Feuerwehren, um Einsätze von taktischen Einheiten bis zur Zugstärke zu trainieren.

Erläuterung

Auf reale Brände wird während der Ausbildung im Feuer­wehr-Übungshaus verzichtet. Um den übenden Atemschutzgeräteträgern realitätsnahe Eindrücke zu vermitteln, kann Hitze durch Heizstrahler und Verrauchung durch Kunstnebel simuliert werden. Brandbekämpfung realer Brände lässt sich im Brandhaus üben.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr – Schutzhelm

Definition

ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz nach DIN EN 443. Er schützt den empfindlichen Kopf vor Verletzungen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Nach § 12 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV 7.13) müssen den Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelme mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt werden.

Die DIN EN 443 unterscheidet zwischen den Arten A und B der Feuerwehrschutzhelme je nach Art des bedeckten Bereiches:
  • A: Mindestschutzbereich als Halbschale oberhalb Ohrbereich,
  • B: Vollschutzbereich mit Abdeckung des Ohrbereiches.

Feuerwehr – Schutzhandschuhe

Definition

Schutzhandschuhe nach DIN EN 659 sind Teile der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz.

Erläuterung

Feuerwehrschutzhandschuhe müssen der Einsatzkraft den Handschutz bieten entsprechend der genormten Anforderungen zum Schrumpfschutz bei Hitze und Nässe, befristeten Durchdringungsschutz gegen flüssige Chemikalien, Schutz gegen mechanische Belastungen wie Abrieb, Weiterreißfestigkeit und Stichfestigkeit.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr – Schutzschuhwerk

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren im Fußbereich während des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz als Schuhwerk in Form von Stiefeln oder hohen Schuhen.

Bildquelle: haix.de

Erläuterung

Feuerwehrschutzschuhwerk ist im Zehenbereich mit einer Schutzkappe aus Stahl Aluminium, Titan oder Kunststoff und mit durchtrittsicheren Sohlen ausgestattet.

Feuerwehrsicherheitsschuhwerk muss über einen Schnellverschluss, z. B. als Reißverschluss ausgestattet sein und den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 (Leder) genutzt werden.

Feuerwehr – Schutzkleidung

Definition

Üblich ist eine reflektierende Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 oder nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung), neu auch nach DIN EN 1486 zur Ausrüstung von Feuerwehrkräften. Sie stellt höchste Anforderungen an Material und Verarbeitung, um die Einwirkungen bei Einsätzen effektiv kompensieren zu können.

Erläuterung

Die HuPF als Ausführungsnorm legt fest, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden soll.

Die DIN EN 1486 legt Anforderungen an reflektierende Schutzkleidung fest, die für besonders intensive und kurzzeitige Brandbekämpfung geeignet ist.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehrschule

Definition

Bildungseinrichtung des jeweiligen Bundeslandes zur Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Feuerwehren und meist auch des Katastrophenschutzes, auch: Landesfeuerwehrschule, Staatliche Feuerwehrschule.

Erläuterung

Neben dem Bildungsauftrag führen die Landesfeuerwehrschulen noch weitere Aufgaben durch, z. B. Unterstützung der Ausbildung in den Feuerwehren, Mitarbeit in Normenausschüssen und Referaten der vfdb, Abgaben von Fach-Stellungnahmen sowie Fachberatung für z. B. Innenministerien der Länder, Landkreise und Feuerwehren.

Feuerwehr – Notsignalanlage

Definition

dient zur Erhöhung der Sicherheit der Atemschutzgeräteträger. Einfache Varianten sind z.B. bestimmte Typen von Notsignalgebern.

Erläuterung

Die Feuerwehr-Notsignalanlage ist meist eine Kombination aus diesen mit Empfangszentralen und Bewegungsmeldern mit Hilfe von Telemetrie.

Die Details werden in Richtlinien für Feuerwehr-Notsignalanlagen geregelt, z. B. in der der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes vfdb, Referat 8, Atem- und Körperschutz.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)

Definition

Vorschriften, die Ausbildung und Einsatz der Feuerwehren einheitlich regeln. Sie unterliegen dem Landesrecht der Bundesländer und gelten bis zur verordneten Einführung als Empfehlung.

Erläuterung

Die Erarbeitung und Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften obliegt der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV). Die AFKzV empfiehlt die FwDV den Bundesländern zur Einführung, die ggf. die FwDV durch Erlass in Kraft setzen.

Bildquelle: Kohlhammer

Feuerwehr – Einsatzaufgaben

Definition

Einsatzaufgaben der Feuerwehr sind Brandbekämpfung im Innen– und Außenbereich, technische Rettung, Einsätze gemäß FwDV 500 ABC-Einsatz und sonstige Hilfeleistungen.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr

Definition

Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Man unterscheidet:

Öffentliche Feuerwehren

  • Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
  • Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
  • Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
  • Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal

Private Feuerwehren

Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.