Freiwillige Feuerwehr

Definition
Öffentliche, kommunale Einrichtung zur Rettung, Bekämpfung von Bränden und Hilfeleistung bei Unfällen.
Bildquelle: FF Klitten
Erläuterung
Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften. In größeren Städten mit weniger als 100.000 Einwohner, in den neuen Bundesländern Städte unter 80.000 Einwohner, kann eine Freiwillige Feuerwehr die Aufgaben einer Berufsfeuerwehr ausüben. Diese können auch durch hauptamtlich tätige Einsatzkräfte verstärkt sein.
Weitere Aufgabe einer Freiwillige Feuerwehr können sein:
- Durchführen von Brandschutzbegehungen
- Durchführen von Brandschutzerziehung
- Erstellung von Einsatz- und Sonderschutzplänen
- Beschaffung bzw. Mitwirkung an der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik
In fast allen deutschen Gemeinden existieren Freiwillige Feuerwehren mit insgesamt etwa 1,4 Millionen Mitgliedern.
Feuerwehrunfallkasse (FUK)
Definition
Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren, zählt als Körperschaft der öffentlichen Hand zu den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Erläuterung
Feuerwehrunfallkassen gewähren mehr Leistungen zur Vorbeugung und an verunfallte Feuerwehrangehörige als gesetzliche Unfallversicherungen. Aktuell bestehen die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.
Feuerwehr – Übungshaus
Definition
ist ein Gebäude als Trainingsmöglichkeit der Feuerwehren, um Einsätze von taktischen Einheiten bis zur Zugstärke zu trainieren.

Erläuterung
Auf reale Brände wird während der Ausbildung im Feuerwehr-Übungshaus verzichtet. Um den übenden Atemschutzgeräteträgern realitätsnahe Eindrücke zu vermitteln, kann Hitze durch Heizstrahler und Verrauchung durch Kunstnebel simuliert werden. Brandbekämpfung realer Brände lässt sich im Brandhaus üben.
Bildquelle: Dräger AG
Feuerwehr – Schutzhelm

Definition
ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz nach DIN EN 443. Er schützt den empfindlichen Kopf vor Verletzungen.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Nach § 12 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV 7.13) müssen den Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelme mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt werden.
Die DIN EN 443 unterscheidet zwischen den Arten A und B der Feuerwehrschutzhelme je nach Art des bedeckten Bereiches:
- A: Mindestschutzbereich als Halbschale oberhalb Ohrbereich,
- B: Vollschutzbereich mit Abdeckung des Ohrbereiches.
Feuerwehr – Schutzhandschuhe

Definition
Schutzhandschuhe nach DIN EN 659 sind Teile der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz.
Erläuterung
Feuerwehrschutzhandschuhe müssen der Einsatzkraft den Handschutz bieten entsprechend der genormten Anforderungen zum Schrumpfschutz bei Hitze und Nässe, befristeten Durchdringungsschutz gegen flüssige Chemikalien, Schutz gegen mechanische Belastungen wie Abrieb, Weiterreißfestigkeit und Stichfestigkeit.
Bildquelle: Dräger AG
Feuerwehr – Schutzschuhwerk

Definition
Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren im Fußbereich während des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz als Schuhwerk in Form von Stiefeln oder hohen Schuhen.
Bildquelle: haix.de
Erläuterung
Feuerwehrschutzschuhwerk ist im Zehenbereich mit einer Schutzkappe aus Stahl Aluminium, Titan oder Kunststoff und mit durchtrittsicheren Sohlen ausgestattet.
Feuerwehrsicherheitsschuhwerk muss über einen Schnellverschluss, z. B. als Reißverschluss ausgestattet sein und den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 (Leder) genutzt werden.
Feuerwehr – Schutzkleidung

Definition
Üblich ist eine reflektierende Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 oder nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung), neu auch nach DIN EN 1486 zur Ausrüstung von Feuerwehrkräften. Sie stellt höchste Anforderungen an Material und Verarbeitung, um die Einwirkungen bei Einsätzen effektiv kompensieren zu können.
Erläuterung
Die HuPF als Ausführungsnorm legt fest, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden soll.
Die DIN EN 1486 legt Anforderungen an reflektierende Schutzkleidung fest, die für besonders intensive und kurzzeitige Brandbekämpfung geeignet ist.
Bildquelle: Dräger AG
Feuerwehrschule
Definition
Bildungseinrichtung des jeweiligen Bundeslandes zur Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Feuerwehren und meist auch des Katastrophenschutzes, auch: Landesfeuerwehrschule, Staatliche Feuerwehrschule.
Erläuterung
Neben dem Bildungsauftrag führen die Landesfeuerwehrschulen noch weitere Aufgaben durch, z. B. Unterstützung der Ausbildung in den Feuerwehren, Mitarbeit in Normenausschüssen und Referaten der vfdb, Abgaben von Fach-Stellungnahmen sowie Fachberatung für z. B. Innenministerien der Länder, Landkreise und Feuerwehren.
Feuerwehr – Notsignalanlage

Definition
dient zur Erhöhung der Sicherheit der Atemschutzgeräteträger. Einfache Varianten sind z.B. bestimmte Typen von Notsignalgebern.
Erläuterung
Die Feuerwehr-Notsignalanlage ist meist eine Kombination aus diesen mit Empfangszentralen und Bewegungsmeldern mit Hilfe von Telemetrie.
Die Details werden in Richtlinien für Feuerwehr-Notsignalanlagen geregelt, z. B. in der der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes vfdb, Referat 8, Atem- und Körperschutz.
Bildquelle: Dräger AG
Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)

Definition
Vorschriften, die Ausbildung und Einsatz der Feuerwehren einheitlich regeln. Sie unterliegen dem Landesrecht der Bundesländer und gelten bis zur verordneten Einführung als Empfehlung.
Erläuterung
Die Erarbeitung und Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften obliegt der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV). Die AFKzV empfiehlt die FwDV den Bundesländern zur Einführung, die ggf. die FwDV durch Erlass in Kraft setzen.
Bildquelle: Kohlhammer
Feuerwehr – Einsatzaufgaben
Feuerwehr

Definition
Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.
Bildquelle: FF Klitten
Erläuterung
Man unterscheidet:
Öffentliche Feuerwehren
- Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
- Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
- Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
- Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal
Private Feuerwehren
Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.