Definition
Vorschriften, die Ausbildung und Einsatz der Feuerwehren einheitlich regeln. Sie unterliegen dem Landesrecht der Bundesländer und gelten bis zur verordneten Einführung als Empfehlung.
Erläuterung
Die Erarbeitung und Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften obliegt der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV). Die AFKzV empfiehlt die FwDV den Bundesländern zur Einführung, die ggf. die FwDV durch Erlass in Kraft setzen.
Bildquelle: Kohlhammer