Filtergerät – Instandhaltung & Prüfung
Definition
Instandhaltung und Prüfung der Filtergeräte führen Atemschutzgerätewart durch nach
- Richtlinie vfdb 0804 „Prüfung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“
- DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“
- Bedienungsanleitung des Herstellers.
BIldquelle: Dräger AG
Erläuterung
Geräteteil | Art der durchzuführenden Arbeiten (Kurzbemerkung) | Fristen |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Prüfung der Lagerzeit von Gas- und Kombinationsfiltern | nach Bedienungsanleitung und Kennzeichnung auf dem Filter |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Prüfung auf sichtbare Beschädigung | Filter mit sichtbarer Beschädigung sind unverzüglich auszutauschen. |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Einsetzen gebrauchter Gas- und Kombinationsfilter, die zur Wiederverwendung verschlossen werden | vor dem Einsatz prüfen, ob die Frist von 6 Monaten abgelaufen ist. |
Filtergeräte mit Gebläse | Aufladen der Batterie, Prüfung des Luftstroms, Dichtheit des Gerätes | vor Freigabe zum Einsatz |
Filtergerät – Halbmaske ohne Einatemventil
Definition
umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN EN 1827 mit Halbmaske ohne Einatemventil und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Partikel, Gase oder Gase und Partikel.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Diese Filtergeräte unterscheidet man nach Gasfilterklasse 1 und 2 (niedrigeres und mittleres Gasaufnahmevermögen) für die Gasfiltertypen A, B, E und K und für die Gasfiltertypen AX-und SX-klassenlos
Bezüglich Partikel werden die Filtergeräte in drei Partikelfilterklassen FMP1, FMP2 und FMP3 (niedriger, mittlerer, hoher Abscheidegrad) unterteilt. Der Atemanschluss besitzt kein Einatemventil. Die Ausatemluft strömt durch Ausatemventile in die Umgebungsluft.
Einsatzbeschränkungen, Verwendung, physiologische Akzeptanz, Lagerung und Entsorgung entsprechen denen der jeweiligen Filtergeräte.