Definition
systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.
Erläuterung
Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.
Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.
Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.