Gefahrgut

Definition

Begriff aus dem Gefahrgutrecht, umfasst alle Stoffe oder Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier sowie für andere Sachen ausgehen können.

BIldquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gefahrgut befindet sich im Gegensatz zu Gefahrstoffen in Behältnissen. Den Umgang mit Gefahrgut regeln internationale Gefahrguttransportvorschriften wie ADR, RID, IATA und die nationale Gefahrguttransportvorschrift Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.

Gefahrstoff

Definition

Stoffe und Zubereitungen, die für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden.

Erläuterung

Gefährliche Stoffe besitzen mindestens eine gefährliche Eigenschaft wie explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, allergieauslösend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.

Im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen; (Gefahrgut).

Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).

Bildquelle: Dräger AG