Gefahrengruppen

Definition

kennzeichnen die biologischen Risiken, die von infektiösen Stoffen ausgehen.

Erläuterung

Entsprechend der Richtlinie vfdb 10/02 „Einsatz in Bereichen mit infektiösen Stoffen 2 unterscheidet man die drei Gruppen:

Gefahrengruppe 1 (Bio I): Entsprechend Sicherheitsbereich S 1; für Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Sonderausrüstung erforderlich

Gefahrengruppe 2 (Bio II): Entsprechend Sicherheitsbereich S 2; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Gefahrengruppe 3 (Bio III): Entsprechend Sicherheitsbereich S 3 und S 4; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Bildquelle: Dräger AG

Gefahrenmerkmale

Definition

Merkmale bzw. kennzeichnende Eigenschaften von Gefahrstoffen.

Erläuterung

Begriff aus dem Gefahrgutrecht, Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.

Bildquelle: Dräger AG

gefährliche Stoffe

Definition

Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd oder entzündlich
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend oder reizend
  • allergieauslösend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd
  • umweltgefährlich.

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Erläuterung

Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.

Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).