Gefahrstoffverzeichnis

Definition

informieren auf einen Blick über alle Gefahrstoffe in einem Betrieb – ihre Mengen, Gefährdungsgrade und Verwendungen.

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Erläuterung

Gefahrstoffverzeichnisse oder Gefahrstoffkataster müssen geführt werden, wenn Stoffe vorhanden sind, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:

  • Bezeichnungen der Gefahrstoffe
  • Verweis auf entsprechende Sicherheitsdatenblätter bzw.
    Einstufungen oder Angaben der gefährlichen Eigenschaften
  • durchschnittlich vorhandene Mengen
  • Arbeitsbereiche, in denen die Stoffe eingesetzt werden.

Als wichtige Informationsquelle müssen Gefahrstoffkataster immer auf dem aktuellen Stand sein.

Gefahrstoff

Definition

Stoffe und Zubereitungen, die für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden.

Erläuterung

Gefährliche Stoffe besitzen mindestens eine gefährliche Eigenschaft wie explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, allergieauslösend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.

Im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen; (Gefahrgut).

Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).

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Gefahrengruppen

Definition

kennzeichnen die biologischen Risiken, die von infektiösen Stoffen ausgehen.

Erläuterung

Entsprechend der Richtlinie vfdb 10/02 „Einsatz in Bereichen mit infektiösen Stoffen 2 unterscheidet man die drei Gruppen:

Gefahrengruppe 1 (Bio I): Entsprechend Sicherheitsbereich S 1; für Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Sonderausrüstung erforderlich

Gefahrengruppe 2 (Bio II): Entsprechend Sicherheitsbereich S 2; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Gefahrengruppe 3 (Bio III): Entsprechend Sicherheitsbereich S 3 und S 4; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

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