Definition
Merkmale bzw. kennzeichnende Eigenschaften von Gefahrstoffen.
Erläuterung
Begriff aus dem Gefahrgutrecht, Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.
Bildquelle: Dräger AG
Merkmale bzw. kennzeichnende Eigenschaften von Gefahrstoffen.
Begriff aus dem Gefahrgutrecht, Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.
Bildquelle: Dräger AG
Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
Bildquelle: Dräger AG
Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.
Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).
Name:
Marius Brenger
Frage:
Ich habe gehört, dass in Deutschland eine neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten ist. Stimmt das? Was ist neu? Können Sie helfen?
Sehr geehrter Herr Brenger,
Die Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) wurde am bereits am 30. November 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 1. Dezember 2010 in Kraft. Diese Neufassung wurde erforderlich, weil das europäischen Chemikalienrecht in den letzten Jahren erhebliche Neuerungen festgelegt hatte. Die wirkten sich sehr stark auf auch auf die deutschen Bestimmungen aus. Besonders betrifft das die CLP- und der REACH-Verordnung (siehe Erläuterung). Änderungen betreffen besonders:
Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH- Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie den Umgang mit Chemikalien und vereinheitlicht und vereinfacht europaweit das Chemikalienrecht.
Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), auch GHS-Verordnung genannt. Die CLP-Verordnung regelt zur internationale Harmonisierung die bestehenden Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme für Gefahrstoffe.
Dipl. Ing. W. Gabler