Definition
ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die atemschutzgerätetragende Person durchzuführende Überprüfung des richtigen Anliegens des Atemanschlusses.
ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die atemschutzgerätetragende Person durchzuführende Überprüfung des richtigen Anliegens des Atemanschlusses.
Definition
Die Partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät. Da sie ihren Träger u.a. vor Tröpfchen und Aerosole aus flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln schützt, zählt sie zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie besteht aus nicht auswechselbaren z.T. elektrostatischem Filtermaterial. Als Halbmasken umschließen sie Mund, Nase und Kinn. Ihre Dichtlinie verläuft über den knöchernen Nasenrücken, die Wangen und unterhalb des Kinns.
Erläuterung
Partikelfiltrierende Halbmasken, auch FFP (englisch: filtering face piece, filtrierendes Gesichtsteil), sind in folgenden 3 Schutzstufen erhältlich.
FFP 1-Masken – eignen sich lediglich dazu, Pollen und ungiftigen Staub von den Atemwegen fernzuhalten. Sie sind als Schutz vor Krankheitserregern folglich eher unbrauchbar.
FFP 2-Masken – Sie dürfen nur maximal zu 11 Prozent undicht sein und müssen überdies dazu imstande sein, mindestens 94 Prozent aller Partikel aus der Luft zu filtern.
FFP 3-Masken – Sie dürfen nur bis zu 5 Prozent undicht sein und müssen mindestens 99 Prozent alles Partikel aus der Luft filtern können.