Definition
Zeiteinheit zum Erfassen von Abschnitte in der Wartung von Atemschutzgeräten (ASG).
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Nach Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ sind z. B. pro Jahr je zwei Halbjahreskontrollen an Vollmaske und Pressluftatmer durchzuführen, aller 4 Jahre die Ventilmembranen an Vollmasken zu wechseln und aller 5 Jahre die Druckbehältersachverständigenprüfung durchzuführen.