Definition
Bänderung einer Voll-, Halb- oder Tauchermaske und Mundstückgarnitur; sie hat die Aufgabe, den Atemanschluss fest am Kopf zu fixieren.
Bildquelle: Dräger AG
Bänderung einer Voll-, Halb- oder Tauchermaske und Mundstückgarnitur; sie hat die Aufgabe, den Atemanschluss fest am Kopf zu fixieren.
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Teil der Kopfbänderung einer Vollmaske. Die Kopfplatte fixiert die Bänderung am Hinterkopf.
Die Kopfplatte (umgangssprachlich auch „Spinne“) nimmt die Zugkräfte einer Bänderung eines Atemanschlusses auf und verteilt sie auf die Bänderung. Dadurch sitzt der Atemanschluss sicherer.
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eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung (Dichtheit) von Vollmasken nach Herstellervorschrift bzw. Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“.
Bei der Maskenprüfung prüft der Atemschutzgerätewart die Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie die Dichtigkeit der Vollmaske und die Funktion ihrer Ventile. Beide Prüfungen entscheiden über eine gefahrlose Atmung und über die Gebrauchsdauer des betreffenden Atemschutzgerätes.
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