Wer darf die Maskenbrille montieren?

Frage

Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?

Antwort & Erläuterung

Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.

Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.

Maskenbrille

Definition

Brille zum Ausgleich von Fehlsichtigkeiten des Atemschutzgeräteträgers.

Erläuterung

Die Maskenbrille wird unter der Vollmaske getragen und an ihr justiert. Für brillentragende Atemschutzgeräteträger gibt es diese Maskenbrillen, weil die Bügel einer üblichen Brille den Dichtsitz der Vollmaske beeinträchtigen und das Tragen von Kontaktlinsen unter Vollmasken von den Unfallversicherern untersagt ist.

Für jeden Typ von Vollmasken gibt es von deren Hersteller spezielle Maskenbrillengestelle, die in der Vollmaske entsprechend gehalten werden. Der Brillenträger muss in ein solches Brillengestell von seinem Optiker Brillengläser seiner Glasstärke einbauen lassen.

Bildquelle: Dräger AG