Definition
Festlegung einer Eigenschaft, die zur Sicherstellung einer Funktion mindestens erfüllt sein muss.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Eine Übererfüllung der Mindestforderungen ist zwar wünschenswert, aber nicht erforderlich; Beispiel: die EN 137 „Pressluftatmer“ gibt einen Grenzwert für die Masse von 18 kg für dieses Atemschutzgerät an. Pressluftatmer sind im Allgemeinen höchstens 15 kg schwer.