Definition
In Bedienungsanleitungen der Hersteller und in der Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr“ enthaltene Vorgaben für Parameter, Termine und Abläufe von Prüfungen an Atemschutzgeräten nach Prüfkalender.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
So muss der Atemschutzgerätewart z. B. die Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung eines Pressluftatmers bzw. an Teilen von ihm nach festgelegter Prüftechnologie, unter Beachtung festgelegter Prüfparameter zu den vorgeschriebenen Zeiten vor und nach Gebrauch, halbjährlich, jährlich sowie aller 2, 4, 5 und 6 Jahre durchführen und nachweisen.