Staub

Definition

Teilchen fester Stoffe mit weniger als 0,5 mm Korndurchmesser aus Elementen und dessen Verbindungen sowie Stoffgemengen, z. B. Kohlestaub.

Bildquelle: Bmas.de

Erläuterung

Staub entsteht durch Bearbeitung, Zerkleinerung und Abrieb. Die Teilchen sind je nach Ausgangsstoff von unterschiedlicher Dichte, Form und Größe.

Ein Staubteilchen mit Durchmesser 1 Mikrometer braucht 417 Minuten um 1 Meter zu sinken.

Staub ist meist brennbar, teilweise sogar explosiv (Staubexplosion), zum Teil giftig, z. B. Arsenstaub. Staub mit weniger als etwa 10 mm Korngröße ist mit bloßem Auge nicht mehr sichtbar und kann beim Einatmen bis in die Alveolen (Lungenbläschen) eindringen. Dort können scharfkantige Stäube, z. B. Steinkohlestaub, zu Silikose führen. In staubbehafteten Produktionsprozessen und bei Rettungsarbeiten besteht für ungeschützte Arbeitnehmer und Einsatzkräfte die Gefahr, Staub einzuatmen. Vor Staub schützen Atemschutzgeräte.

atembarer Staub

Definition

Von den im Atembereich eines Arbeitnehmers vorhandenen Schwebstoffen wird lediglich ein Teil eingeatmet. Er wird als atembar oder einatembarer Anteil bezeichnet, messtechnisch erfasst und als Luftgrenzwert in der Grenzwertlisten nach DIN EN 481 „Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel, als “G“ gekennzeichnet.

Quelle: Stahl Zentrum nach DIN EN 481

Erläuterungen

Technische Richtlinien geben in Deutschland Empfehlungen für alle Tätigkeiten im Bereich mit Stäuben. So regelt z. B. die TRGS 553 Holzstaub den Arbeitsschutz für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, bei denen Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben. Sie legt u.a. fest, dass Holzstaubbelastung an Arbeitsplätzen über 5 mg·m-3 Atemschutz verlangen.