Partikelfilter – Verwendung

Definition

Partikelfilter sind wegen Infektionsgefahr nur personengebunden einzusetzen und längstens für die Dauer einer Schicht zu nutzen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Bei außergewöhnlich hoher Filterbelastung durch Partikel und Atemfeuchte wird ein Partikelfilterwechsel sogar innerhalb der Schicht erforderlich. Kriterium dafür ist das Wohlbefinden des Atemschutzgeräteträgers.

Nur wenige Partikelfilter ermöglichen eine Trennung von Filter und Gehäuse. Alle anderen sind für Reinigen und Desinfizieren nicht vorgesehen und deshalb nur personenbezogen nutzbar.

Gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und Enzyme sollen Partikelfilter nur einmal eingesetzt werden. Mikroorganismen lassen sich zumindest kurzzeitig mit P3 Filtern ausscheiden. Bei längeren Verweildauern besteht die Gefahr, dass sie das Material von Partikelfiltern durchwachsen.

Bereitgestellte oder zeitweise abgelegte Filter bzw. Gerate müssen gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit und andere Beeinträchtigungen geschützt werden.

Partikelfiltrierende Halbmasken – Verwendung

Definition

Sind als Umluftabhängige Atemschutzgeräte partikelfiltrierende Halbmasken nach DIN EN 149, die Nase, Mund und möglicherweise auch das Kinn bedecken.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Partikelfiltrierende Halbmasken bestehen ganz oder teilweise aus Filtermaterial oder aus dem Atemanschluss Halbmaske, bei dem das Partikelfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt, das Vorfilter aber austauschbar sein kann. Bei partikelfiltrierenden Halbmasken saugt der Atemschutzgeräteträger seine Einatemluft durch das Filtermaterial. Die Ausatemluft kann der Atemschutzgeräteträger je nach Konstruktion entweder durch das Filtermaterial oder durch ein Ausatemventil in der Halbmaske ausstoßen.

Gasfilter – Verwendung

Definition

Gasfilter dürfen nur verwendet werden bei Sauerstoffkonzentrationen über 17 Vol.-% in der Umgebungsluft und wenn die Filter in der Lage sind, die vorhandenen Gase und Dämpfe vollständig zurück zu halten.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Kommen Atemgifte vor, vor denen der Filter nicht ausreichend schützt, ist zuwenig Sauerstoff vorhanden oder lassen sich die Atemgifte nicht eindeutig erkennen, ist umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen. Für diese Entscheidung reichen bereits Zweifel an der Schutzwirkung des Filters.