Gasfilter – Verwendung (Zusatzinformation)

Atemschutzgeräteträger von Gasfiltern müssen bedarfsgerecht ausgebildet und fortgebildet (Unterweisung) sein.

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr sollten Gasfilter nur in Ausnahmefällen nutzen und müssen sie gesondert angewiesen bekommen. Mehr Schutzwirkung für ihre Rettungseinsätze bieten Kombinationsfilter oder umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

Unter bestimmten Umständen können bei Arbeitseinsätzen wiederverwendungsfähige Filter (Gasfilter – Einsatzbeschränkung) bis zum Durchbruch eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Einsatz von Gasfiltern, die mit einer Endpunktanzeige den beginnenden Durchbruch anzeigen können. Müssen Gasfilter ohne Endpunktanzeige benutzt werden, sind ausnahmslos und streng spezielle betriebliche bzw. taktische Einsatzregeln zu beachten. Jede Abweichung davon gefährdet Leben und Gesundheit der Atemschutzgeräteträger.

Finden Arbeiten in Bereichen mit Gasen und Dämpfen ohne signifikante Geruchs- oder Geschmackswahrnehmung statt, sollten:
  • umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet werden,
  • betriebliche Einsatzregeln die Verwendung von Gasfiltern regeln.
Gasfilter sind:
  • nur innerhalb der zugelassenen Hauptanwendungsbereiche und höchstzulässigen Schadstoffkonzentrationen (Filter) zu nutzen,
  • wegen der Infektionsgefahr nur personengebunden einzusetzen,
  • in Ausnahmefällen für Wiederverwendung bis 6 Monate weiter vorzuhalten (Gebrauchsanweisung)
  • im Arbeitseinsatz mit einer Einsatzdauer von max. 120 Minuten pro Schicht zu nutzen, unterbrochen von bis zu 30 Minuten Erholungszeit. Ausnahmen bezüglich der Einsatzdauer bestehen und werden geregelt, z. B. für CO-Filterbüchse 240 Minuten Einsatzdauer und bis 60 Minuten Erholungszeit pro Schicht. Einsätze zur Erfüllung von Rettungsaufgaben, z. B. Einsätze der Feuerwehr, unterliegen nicht dieser Zeitbeschränkung
  • nicht bei räumlicher Enge, wie in Kanälen, Röhren, Schächten und Kesselwagen, sowie unterhalb der Erdoberfläche oder bei großer Hitze anzuwenden.

Flammenrückschlag in die Filter, z. B. bei Abbrennarbeiten, kann Erstickungsgefahr bedeuten und ist daher auszuschließen.