Definition
alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes, hier der Atemschutzgeräte.
Erläuterung
Zur Wartung im Atemschutz zählen Prüfung und Instandhaltung. Mit Hilfe der Wartung ist abzusichern, dass die Atemschutzgeräte einwandfrei funktionieren und gute hygienische Bedingungen gewährleisten. Die Wartung der Atemschutzgeräte darf nur dafür ausgebildetes Personal, z. B. Atemschutzgerätewarte, durchführen. Sie erfolgt entsprechend der Hinweise des Herstellers des jeweiligen Atemschutzgerätes, nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren oder BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Die während der Wartung durchgeführten Maßnahmen sind exakt und in geeigneter Weise, z. B. in Lager- und Prüfnachweisen, zu dokumentieren.
Bildquelle: Dräger AG