Definition
Zur Zeit noch als Richt- und Orientierungsgrößen nutzbare, ehemalige und durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ersetzte biologische Grenzwerte.
Erläuterung
Der BAT bezeichnete die maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper (Blut, Blutplasma, Harn oder Atemluft) oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Menschen noch nicht beeinträchtigt wird.
Die BAT-Werte gelten für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind. Sie sind noch in der Technischen Richtlinie Gefahrstoffe TRGS 903 aufgelistet.