Druckbehälter

Definition

geschlossene Behälter, deren Innendruck über dem Umgebungsdruck liegt.

Erläuterung

Nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG zählen alle Druckbehälter mit mehr als 0,5 bar Überdruck zu den Druckgeräten. Sie müssen mit einer EG-Konformitätserklärung und einem CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden. In Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials aus Betriebsdruck, Volumen und Inhalt werden Druckgeräte in die Kategorien I bis IV eingestuft. Druckbehälter für Pressluftatmer zählen zur Kategorie 3 und müssen aller 2 Jahre einer Inneninspektion und aller 5 Jahre einer Drucksachverständigenprüfung unterzogen werden.

Bildquelle: Dräger AG