Definition
Atemanschluss, der das gesamte Gesicht des Maskenträgers bedeckt und so sein Gesicht vor heißen Gasen, Wärmestrahlung und schädigenden Stoffen schützt.
Erläuterung
Für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr sind Vollmasken vorgeschrieben. Vollmasken ermöglichen das Herstellen des Anschlusses des Atemschutzgerätes, z. B. Pressluftatmer oder Regenerationsgerät, an die Atmungsorgane des Geräteträgers. Je nach Typ der Vollmaske unterscheidet man:
- Vollmaske mit Zweiwegatmung: Ein- und Ausatemluft werden
mit Hilfe von Ventilen in der Vollmaske getrennt geführt.
Es gibt Vollmasken Normaldruck und Vollmasken Überdruck,
z. B. für Pressluftatmer. - Vollmasken für Einwegatmung: Sie besitzen keine Ventile.
Ein- und Ausatemluft strömen durch eine Atemöffnung aus dem
bzw. in das Atemschutzgerät, ein Regenerationsgerät.
Bildquelle: Dräger AG