Zur Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses setzt der Atemschutzgeräteträger seinen Atemanschluss auf:
- Handballen an Anschlussstück legen
- einatmen
- entstehender Unterdruck saugt Handballen an
- Unterdruck muss bis zum Lösen des Handballens halten und mit einem deutlich hörbaren Zischen den Druckausgleich ermöglichen.
Zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Atemschutzgerätes, z. B. des Pressluftatmers, führt der Atemschutzgeräteträger aus:
- Aufdrehen der Druckluftflaschen (200-bar-Technik) bzw. Öffnen der Druckluftflasche (300-bar-Technik) unter Beachtung der gleichmäßigen Zeigerbewegung am Druckmesser (Manometer)
- Druck ablesen (mind. 180 bzw. 270 bar)
- Flaschenventile schließen
- Druck entlasten bis Ansprechen Warneinrichtung
- Flaschenventile öffnen
- Druckansage (Name, Flaschendruck)
Vor Inkrafttreten der Richtlinie vfdb 0804 (Richtlinie vfdb) bezeichnete man die Einsatzkurzkontrolle fälschlich als Einsatzkurzprüfung.