Für den sicheren Einsatz geeignete Körperschutzausrüstungen können neben denen nach FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ definierten 3 Körperschutzformen sein:
- stoffbeständige Schutzhandschuhe
- Stiefel
- Schürzen
- Gesichtsschutz
- leichte Schutzkleidung (Einmalschutzanzug) mindestens Typ 4 nach DIN EN 465
- Chemikalienschutzanzug (CSA)
- Kontaminationsschutzkleidung
- Kälteschutz
- Wärmeschutz
- sonstige Schutzausrüstung für besondere Einsätze.
Der Körperschutz wird nach FwDV 500 in die Formen 1 bis 3 unterschieden:
Körperschutzform 1:
Schützt nur gegen eine Kontamination mit festen Stoffen und stellt einen eingeschränkten Spritzschutz dar. Sie ist weder flüssigkeits- noch gasdicht.
Sie besteht aus der Feuerwehrschutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Kontaminationsschutzhaube, notfalls auch Feuerschutzhaube zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Die Kontaminationsschutzhaube ist hier besser geeignet als die Feuerschutzhaube. Dazu wird der Pressluftatmer getragen.
Bei der Brandbekämpfung ist die Form 1 durchgängig zu tragen. Wenn das thermische Risiko höher zu bewerten ist als eine mögliche Kontaminationsgefahr ist die Form 1 Pflichtausrüstung.
Körperschutzform 2:
Die Form 2 schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen und begrenzt auch mit flüssigen Stoffen. Sie stellt einen erweiterten Kontaminationsschutz dar, ist aber nur eingeschränkt gasdicht. Sie ist für alle Einsatzsituationen zulässig, in denen nicht zusätzliche Gefahren das Tragen der Form 3 notwendig machen. Es bestehen für den Träger weiterhin Gefahren der Kontamination und Inkorporation bei gefährlichen Gasen und Dämpfen.
Die Form 2 besteht aus einem Schutzanzug (z.B. Kontaminationsschutzanzug, Infektionsschutzanzug, Flüssigkeitsschutzanzug), der anstelle des Feuerwehrschutzanzuges getragen wird. Wegen der begrenzten Temperaturbeständigkeit der Schutzkleidungsmaterialien hat der Einsatzleiter über den Einsatz zur Brandbekämpfung gesondert zu entscheiden.
Der Infektionsschutzanzug sollte der Richtlinie vfdb 0806 „Infektionsschutzanzug“ entsprechen
Körperschutzform 3:
Die Form 3 schützt gegen eine Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Sie ist einzusetzen, wenn Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe einen umfassenden Schutz erforderlich machen.
Chemikalienschutzanzüge werden nach DIN EN 943-2 unterteilt in:
Typ 1a-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit einer im Chemikalienschutzanzug getragenen Atemluftversorgung, z.B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).
Typ 1b-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit außerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragener Atemluftversorgung, z.B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).