Einsatzleiter

Definition

die für die technisch-taktische Einsatzdurchführung gesamtverantwortliche Führungskraft. Er führt den Einsatz an der Einsatzstelle im Schadens- oder Übungsfall organisatorisch-taktisch sowie politisch und/oder rechtlich verantwortlich. Er ist allen Einsatzkräften weisungsbefugt.

Bildquelle: Ridder

Erläuterung

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, gehen Führungskräfte entsprechend der FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ nach folgendem Führungsvorgang vor:

  • Lagefeststellung (Erkundung der Lage / Kontrolle)
  • Planung mit Analyse der Gefahren und Beurteilung der Lage
  • Entschluss
  • Befehlsgebung

Diese Struktur des Ablaufs seiner Führung ist während des Einsatzes eine sich stets wiederholende Daueraufgabe.