Von der ordnungsgemäßen Lagerung hängen entscheidend die Einsatzbereitschaft und Lebensdauer der Atemschutzausrüstung ab. Deshalb müssen bestimmte Lagerbedingungen eingehalten werden.
Dazu zählen:
- Atemschutzgeräte dürfen im Lager nicht mit Chemikalien, Lösungsmitteln oder andere Kohlenwasserstoffe in Berührung kommen. Kontakt mit Ozon, z. B. von Kopiergeräten ist auszuschließen. Diese Stoffe schädigen die Gummiteile der Atemschutzgeräte
- die Raumtemperatur sollte im Bereich + 15 °C bis maximal + 25 C liegen,
- die mittlere Luftfeuchtigkeit sollte 65 % nicht übersteigen. Sonst wären
- Schimmel- und Rostbildung bei zu feuchter Raumluft bzw. Versprödung bei zu trockener Raumluft die Folgen.
- direkter Sonnenbestrahlung und jeglicher Einfluss von ultravioletten Strahlen ist zu vermeiden, z. B. mit dem Tönen von Fenster und Lagern in Schränken. Eine Nichtbeachtung kann das Herauslösen von Weichmachern aus den Gummimischungen nach sich ziehen.
- getrennte Lagerung von einsatzbereiter und nicht einsatzbereiter Atemschutzausrüstung und die Kennzeichnung dieses Anwendungsstatusses.
- die Lagerung muss staubfrei erfolgen. Dafür lassen sich die Atemschutzgeräte verpacken, z.B. lassen sich Vollmasken in Foliebeutel verschweißt sicher aufbewahren
Vollmasken möglichst mit Maskenspannern versehen. - Druckluftflaschen lagern in Regalen oder Flaschenwagen und sind so gesichert, dass sie nicht wegrollen können.
- leere Druckluftflaschen müssen Restdruck behalten, um das Eindringen feuchter Umgebungsluft und damit Korrosion zu verhindern
- der Lagerort sollte vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sein.