Definition
Verantwortlicher einer Einheit von mindestens zwei Einsatzkräften innerhalb einer Gruppe oder einer Staffel.
Erläuterung
Truppführer bzw. Truppführerin ist verantwortlich für die Erfüllung der vom Einsatzleiter bzw. der Verantwortlichen Führungskraft im Einsatz, z.B. dem Gruppenführer, übertragenen Einsatzaufgaben. Im Gefahrenbereich geht der Truppführer hinter der/dem Truppmann. Er wird entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ nach Abschluss der Ausbildung zum Truppmann in mindestens 35 Stunden zum Truppführer ausgebildet.
Es gibt Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.
Bildquelle: Dräger AG