Angriffstrupp

Definition

Der Angriffstrupp ist eine Einheit innerhalb einer Gruppe oder einer Staffel. Er besteht aus den zwei Einsatzkräften Angriffstruppführer und Angriffstruppmann. Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung, bei Einsätzen mit ABC-Gefahren und vielen Einsätzen zur Technischen Hilfeleistung müssen Angriffstruppführer und Angriffstruppmann Atemschutzgeräteträger sein.

Erläuterungen

Im Einsatz rettet der Angriffstrupp, vor allem aus Bereichen, die sich nur mit Atemschutzgeräten betreten lassen. Bei der Brandbekämpfung oder bei Brandgefahr nimmt er in der Regel das erste einzusetzende Strahlrohr vor.

Der Angriffstrupp setzt den Verteiler. Er verlegt seine Schlauchleitung, wenn kein Schlauchtrupp zur Unterstützung bereit steht. Erforderlichenfalls lässt er sich auch als Sicherheitstrupp nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz einsetzen.

Die Ausrüstung des Angriffstrupps ist vorgeschrieben, kann aber vom Einheitsführer je nach Lage ergänzt werden, z. B. durch ein Gerät zur Atemschutznotfallrettung und/oder durch Brandfluchthauben.

Bildquelle: Dräger AG