Sanitätsaufsicht

Definition

Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) benötigt wird.


Erläuterung

Die Sanitätsaufsicht hat die Unfallverhütung während der Atemschutzübung in der ASÜ zu überwachen und bei Unfällen zweckentsprechende Maßnahmen durchzuführen. Sie sollte Bediensteter des Betreibers der ASÜ und möglichst Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder sogar Rettungsarzt sein.

Bildquelle: Dräger AG