Definition
Teile eines Gerätes, sichtbar (außenliegend) im Tragezustand; z. B. Druckluftflaschen eines Pressluftatmers. Bestehen solche Teile aus Leichtmetallen, z. B. aus Aluminium, so können sie in explosionsgefährdeten Bereichen (Explosionsgrenzen) nicht eingesetzt werden.
Bildquelle: Dräger AG