Fahrlässigkeit

Definition

Fahrlässigkeit ist ein gebräuchlicher Ausdruck im Zivilrecht, wird aber auch im Strafrecht angewendet. Fahrlässigkeit ist das Außer-Acht-Lassen der für eine Handlung erforderlichen Sorgfalt“. Im Gegensatz zum Vorsatz führt der Verursacher bei der Fahrlässigkeit die Folge der Handlung nicht willentlich herbei.

Erläuterung

Wer z. B. einen Atemschutzunfall verschuldet, weil er die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Wer die Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt, also selbst einfachste und jedem einleuchtende Überlegungen nicht anstellt, handelt grob fahrlässig. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht absichtlich missachtet wurde. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße, ggf. sogar absichtlich nicht beachtet wurde.