Definition
Atemschutzgeräte müssen vor ihrer Benutzung in den gebrauchsfertigen Zustand versetzt werden, d.h., sie sind u.a. aus der Verpackung zu nehmen, zu entsiegeln, zu prüfen und ihre Druckgasflaschen mit Atemgas zu befüllen.
Erläuterung
Atemschutzgeräte werden meist durch einen Sachkundigen, z. B. einen Atemschutzgerätewart, in Atemschutzwerkstätten in den gebrauchsfertigen Zustand gebracht.
Bildquelle: Dräger AG