Definition
Schadenseintritt kann nicht rechtzeitig verhindert werden.
Erläuterung
Die Feuerwehr kann meist auf Gefahren nur reagieren, selten dagegen agieren.
Bildquelle: Dräger AG
Schadenseintritt kann nicht rechtzeitig verhindert werden.
Die Feuerwehr kann meist auf Gefahren nur reagieren, selten dagegen agieren.
Bildquelle: Dräger AG