Definition
Begriff aus dem Gefahrgutrecht, umfasst alle Stoffe oder Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier sowie für andere Sachen ausgehen können.
BIldquelle: Dräger AG
Erläuterung
Gefahrgut befindet sich im Gegensatz zu Gefahrstoffen in Behältnissen. Den Umgang mit Gefahrgut regeln internationale Gefahrguttransportvorschriften wie ADR, RID, IATA und die nationale Gefahrguttransportvorschrift Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.