Definition
zum Prüfen von Atemschutzgeräten (ASG) in der Atemschutzwerkstatt im Rahmen ihrer Wartung oder während ihrer Zulassung in Prüfstellen. Die Prüfverfahren für die Prüfungen im Rahmen der Wartungen der Atemschutzgeräte gibt der Hersteller bzw. die Richtline vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr“ vor. Die Prüfverfahren für die Zulassungsprüfungen enthalten die jeweiligen Normen.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Die Prüfverfahren müssen je nach Prüfgerät alle Teile der ASG erfassen, unabhängig, ob die Prüfung automatisch oder manuell erfolgt.
Für die Zulassung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA; Zertifizierung) sind spezifische Prüfverfahren entwickelt und in der jeweiligen Norm des zu zertifizierenden Atemschutzgerätes festgelegt worden. Das erlaubt eine einheitliche und praxisnahe Prüfung in den Zulassungsstellen.
Die Prüfverfahren der unterschiedlichen PSA sind nach Ihren Funktionen festgelegt. Wichtige Prüfverfahren sind z.B. die Bruch- und Durchschlagsfestigkeit, der Beflammungstest, die elektrische Leitfähigkeit sowie Strahlentest und Klimatest.