Von der Unfallanzeige erhalten innerhalb von drei Tagen zwei Exemplare die Unfallversicherungsträger, ein Exemplar das Gewerbeaufsichtsamt, ein Exemplar der Betriebs- beziehungsweise Personalrat. Formulare sind im Internet bei der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar www.dguv.de .
Bei tödlichen Unfällen und Massenunfällen müssen der Unfallversicherungsträger und die staatliche Arbeitsschutzbehörde sofort telefonisch benachrichtigt werden.