Einige Pressluftatmerhersteller integrieren Notsignalgeber in Pressluftatmersysteme, z.B. Bodyguard II. Dafür gibt es Varianten mit und ohne Schlüssel.
Notsignalgeber dürfen andere Funktionen am Atemschutzgerät, z. B. die Funktionen des Manometers, nicht beeinträchtigen.
Notsignalgeber sind in einigen Ländern, z. B. Großbritannien, bereits für jedes Atemschutzgeräte vorgeschrieben. Der Bewegungssensor löst zeitabhängig Vor- und Hauptalarm aus. Manuelle, also willentliche Auslösung, ist meist zusätzlich vorhanden.
Explosionsgeschützte Notsignalgeber dürfen nur von autorisierten Personen, z. B. Personal vom Gerätehersteller, geöffnet werden. Für in Pressluftatmersystemen integrierte Geräte, z.B. Bodyguard®, sind die Herstellerhinweise zu beachten.
Auf Rückstellmöglichkeit der Geräte auch ohne Hilfsmittel ist zu achten, da eine Fehlauslösung zu erheblicher Lärmbelästigung, zur Beeinträchtigung der Kommunikation innerhalb des Trupps und in der Einsatzstellenkommunikation sowie u.U. je nach Anbringungsort, z.B. in Nähe eines Ohres, und wegen der Lautstärke des Gerätes,auch zu Hörschäden führen kann.
Bei einer bewussten Rückstellung eines falschen Hauptalarms darf es nicht zum versehentlichen Abschalten des Gerätes kommen können.
Die verwendeten Geräte sollten gleiche Auslöseschwellen haben, da es sonst durch unterschiedliche Auslösungen zum Vertrauensverlust der Nutzer kommt. Auf Explosionsschutz ist zu achten.