Arbeitsweise: Gebläseunterstützte Filtergeräte saugen die Umgebungsluft durch ein Filter und drücken sie danach zum Atemschutzgeräteträger. Die Filter werden meist paarweise am Gebläse angeschraubt. Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm oder Haube besitzen eine Warneinrichtung. Diese warnt bei zu geringer Luftförderleistung des Gerätes im Verhältnis zum Atembedarf des Atemschutzgeräteträgers. Ohne Warneinrichtung ist die Kohlendioxid(CO2)-Anreicherung in Helm oder Haube und ein Schadstoffeintrag auf Grund der geringeren Dichtheit von Helm oder Haube beim Einatmen des Atemschutzgeräteträgers möglich.
Gebläseunterstützte Filtergeräte werden durch die Buchstaben T, M oder H gekennzeichnet. Dabei entspricht T – Turbo, M – Maske und H – Haube oder Helm. T, M und H werden in der Gesamtgerätebezeichnung ergänzt durch die Kennzeichnung des Hauptanwendungsbereiches (Filter) durch:
- P für Partikelfilter
- A, B, E, K für Gasfilter mit 3 Gasfilterklassen
- AX und SX für Gasfilter ohne Gasfilterklasseneinteilung
- möglichen Kombinationen von Multitypgasfilter (Mehrbereichsfilter) und Kombinationsfilter (Gas- und Partikelfilter)
und die Einteilung der Filterklasse 1 bis 3 in:
- TM 1, TM 2, TM 3 und
- TH 1, TH 2, TH 3.
Beispiel: TM 1 P (Gebläseunterstütztes Filtergerät mit Turbogebläse, Maske, Partikelfilter und einer Einsatzbeschränkung bis zum 10fachen des Grenzwertes)
Die Ziffern klassifizieren die Schutzleistung der Komplettgeräte und beziehen sich damit auf die Gesamtleckage zwischen Lufteintritt am Filter und Einatmung der gereinigten Umgebungsluft bis zum Atemschutzgeräteträger.
Verwendung, Lagerung und Entsorgung entsprechen denen der Filtergeräte und sind modifiziert auf gebläseunterstützte Filtergeräte anzuwenden.
Herstellerangaben sind zu beachten. Für den Rettungseinsatz der Feuerwehr sind gebläseunterstütze Filtergeräte wegen möglichen Funkeneintrag nicht geeignet .