Definition
In Brandübungsanlagen werden Einsatzsituationen realitätsnah nachgestellt. Daher müssen auch bei einer Übung in solchen Anlagen ebenso strenge Maßstäbe an den Unfallschutz gestellt werden wie im Einsatz.
![](http://atemschutzlexikon.com/wp-content/uploads/2020/05/Branduebungsanlage_Unfallverhuetung.jpg)
Erläuterung
Folgende Grundsätze zur Unfallverhütung bei Absolvierung von Brandübungsanlagen sollten als Mindestempfehlung befolgt werden:
Übungsteilnehmer müssen:
− ausgebildete Atemschutzgeräteträger sein
− über eine gültige Untersuchung nach G 26/3 verfügen
− geschützt sein durch eine vollständige
Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus:
- Feuerwehrschutzkleidung nach HuPF / EN (Überjacke / Hose),
- Feuerwehr-Schutzschuhwerk
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Feuerwehr-Schutzhelm mit Nackenschutz
- Flammschutzhaube
- Pressluftatmer mit Atemanschluss
(Umluftunabhängiges Atemschutzgerät).
Bildquelle: Dräger AG