Name:
Gisela Gebhardt
Frage:
Muss ich im Brandeinsatz Innenangriff eine Feuerschutzhaube tragen oder reicht schon ein sog. „Holländertuch“?
Antwort
Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr GUV-V C53 besteht im § 12 (2) darauf, dass bei besonderen Gefahren spezielle Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind. Sie müssen in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sein. Einsätze zur Brandbekämpfung, insbesondere die mit Innennagriff, verursachen besondere Gefahren, z. B. durch Hitze und Flammen.
In der Erläuterung zum Absatz 2 verweist die Unfallversicherung darauf, dass Feuerschutzhauben zu tragen sind, die der DIN EN 13911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“ entsprechen. Ein sog. Holländertuch erfüllt diese Forderung nicht annähernd.
Dipl. Ing. W. Gabler