Brandübungsanlage – Unfallverhütung

Definition

In Brandübungsanlagen werden Einsatzsituationen realitätsnah nachgestellt. Daher müssen auch bei einer Übung in solchen Anlagen ebenso strenge Maßstäbe an den Unfallschutz gestellt werden wie im Einsatz.

Erläuterung

Folgende Grundsätze zur Unfallverhütung bei Absolvierung von Brandübungsanlagen sollten als Mindest­em­pfeh­lung befolgt werden:

Übungsteilnehmer müssen:

− ausgebildete Atemschutzgeräteträger sein

− über eine gültige Untersuchung nach G 26/3 verfügen

− geschützt sein durch eine vollständige
Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus:

Bildquelle: Dräger AG

Brandübungsanlage – Unfallverhütung (Zusatzinformation)

Bei der Wahl des Feuerwehr -Schutzhelm mit Nackenschutz ist die Temperaturbeständigkeit des Helmmaterials zu berücksichtigen. Helme aus Textil-Phenol-Kunstharz sind für die starke thermische Be­las­tung, die während eines Einsätze im Innenangriff bzw. einer Übung in Brand­simula­tions­anlagen auftreten kann, nicht geeignet.

Weiterhin sollte daran gedacht werden, Körperschmuck jeglicher Art abzulegen, nicht unter Alkohol stehend zu trainieren sowie frei von Drogen, behinderten Medikamenten und Krankheiten zu sein. Vor und nach der Übung ist ausreichend zu trinken.