Brandübungsanlage – Unfallverhütung

Definition

In Brandübungsanlagen werden Einsatzsituationen realitätsnah nachgestellt. Daher müssen auch bei einer Übung in solchen Anlagen ebenso strenge Maßstäbe an den Unfallschutz gestellt werden wie im Einsatz.

Erläuterung

Folgende Grundsätze zur Unfallverhütung bei Absolvierung von Brandübungsanlagen sollten als Mindest­em­pfeh­lung befolgt werden:

Übungsteilnehmer müssen:

− ausgebildete Atemschutzgeräteträger sein

− über eine gültige Untersuchung nach G 26/3 verfügen

− geschützt sein durch eine vollständige
Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus:

Bildquelle: Dräger AG