Bevölkerungsschutz (Zusatzinformation)

Die Wahrnehmung der Aufgaben für den Bevölkerungsschutz erfolgt in der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz und in der Zuständigkeit des Bundes für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe.

Zivilschutz:

Summe der nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie des Kulturgutes vor Kriegseinwirkungen sowie zur Beseitigung oder Milderung derselben

Katastrophenschutz:

Landesrechtliche Organisationsstrukturen zur Zusammenfassung von Kräften und Mitteln zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und vor Schäden, die von Katastrophen verursacht werden.

Katastrophenhilfe:

Hilfeleistung des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Bundeslandes oder bei Gefährdung von mehr als einem Bundesland durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen.

Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT)

Definition

Zur Zeit noch als Richt- und Orientierungsgrößen nutzbare, ehemalige und durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ersetzte biologische Grenzwerte.

Erläuterung

Der BAT bezeichnete die maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper (Blut, Blutplasma, Harn oder Atemluft) oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Menschen noch nicht beeinträchtigt wird.

Die BAT-Werte gelten für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind. Sie sind noch in der Technischen Richtlinie Gefahrstoffe TRGS 903 aufgelistet.

Bewustlosigkeit (Zusatzinformation)

Man unterscheidet:
  • Benommenheit: Denken und Handeln verlangsamt
  • Somnolenz: von Schläfrigkeit oder Schlafneigung gekennzeichnet
  • Sopor: schlafgleicher Zustand, der sich nur durch starke Reize, z.B. Schmerzen, beenden lässt
  • Koma: höchster Grad der Bewusstlosigkeit, aus dem man mit keinem Mittel mehr aufgeweckt werden kann. Es besteht die Gefahr des Atemversagens.

Das Wachkoma zählt als Sonderfall des Komas.

Mögliche Ursachen:
  • Schlaganfall
  • Stoffwechselprobleme
  • Krampfanfälle, z. B. hirnbedingte Krampfanfälle wie Epilepsi
  • Infektionen
  • Entzündungen des Nervensystems
  • erhöhter Hirndruck
  • Schädel-Hirn-Trauma aller Art, z. B. durch Gehirnerschütterung
  • Vergiftungen
  • Störungen der Atmung
  • Störungen des Kreislaufes
  • Alkohol oder andere Drogen
  • Schlafentzug