Mutagene (Zusatzinformatiion)

Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) teilt man die Mutagene in 3 Kategorien ein:
Kategorie 1Wirken beim Menschen mit Sicherheit Erbgutverändernd
Kategorie 2Sollten als für den Menschen erbgutverändernd angesehen werden, dafür bestehen begründete Annahmen
Kategorie 3geben wegen möglicher Erbgutveränderung beim Menschen Grund zur Besorgnis, gesicherte Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor
Kategorien der Mutagene nach GefStoffV

Mundstückgarnitur (Zusatzinformation)

Bei der Benutzung einer Mundstückgarnitur ist zu beachten:
  • bei Filtergeräten kann der Durchbruch des Schadstoffs durch das Filter nicht mit dem Geruchssinn wahrgenommen werden.
  • beim Sprechen während des Tragens der Mundstückgarnitur entstehen Undichtigkeiten.
  • Mundstückgarnituren sind für Atemschutzgeräteträger mit Zahnvollprothesen nicht geeignet.
  • Es besteht kein Schutz der Augen und des Gesichtes gegen Hitze und Reizstoffe. In diesen Fällen sind Vollmasken oder in beschränkten Umfang Gasschutzbrillen verwendbar.

Die Mundstückgarnitur besteht aus: Mundstückkörper (1), Anschlussstück (2), Mundstück (3), Kinnstütze (4), Kopfbänderung (5), Nasenklemme (6), Ausatemventil (7, nicht bei Regenerationsgeräten) und Einatemventil (8).

Mittezeit (Zusatzinformation)

Bei jeder standardisierten Zeitschätzungen mit Hilfe eines geschätzten Atemluftverbrauchs ist streng unter Kontrolle zu halten, ob der Atemluftverbrauch den Schätzungen entspricht oder sich wegen schwerer Arbeit und/oder zunehmender Ermüdung stark erhöht, sich damit also die erwartete Resteinsatzzeit reduziert.