Auf der Grundlage des „Sozialgesetzbuch, Siebte Buch (SGB VII)“ und der Berufskrankheitenverordnung (BKV) geregelt, arbeiten alle deutschen Gemeindeunfallversicherungen einschließlich der Feuerwehrunfallkassen und Berufsgenossenschaften seit 2007 in einem Dachverband, der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), zusammen.
Unfallanzeige (Zusatzinformation)
Von der Unfallanzeige erhalten innerhalb von drei Tagen zwei Exemplare die Unfallversicherungsträger, ein Exemplar das Gewerbeaufsichtsamt, ein Exemplar der Betriebs- beziehungsweise Personalrat. Formulare sind im Internet bei der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar www.dguv.de .
Bei tödlichen Unfällen und Massenunfällen müssen der Unfallversicherungsträger und die staatliche Arbeitsschutzbehörde sofort telefonisch benachrichtigt werden.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät (Zusatzinformation)
Zu den nicht frei tragbaren Isoliergeräten zählen:
- Frischluftschlauchgeräte (Druckschlauchgerät mit Handgebläse, Frischluft-Druckschlauchgerät mit Motorgebläse),
- Druckluftschlauchgeräte (mit Regelventil, mit Lungenautomat, mit Lungenautomat mit Überdruck),
Zu den frei tragbaren Isoliergeräten zählen:
- Behältergeräte (mit Druckluft, mit Druckluft mit Überdruck),
- Regenerationsgeräte (mit Drucksauerstoff, mit Flüssigsauerstoff, mit Chemikalsauerstoff).