Partikelfiltrierende Halbmasken – Verwendung

Definition

Sind als Umluftabhängige Atemschutzgeräte partikelfiltrierende Halbmasken nach DIN EN 149, die Nase, Mund und möglicherweise auch das Kinn bedecken.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Partikelfiltrierende Halbmasken bestehen ganz oder teilweise aus Filtermaterial oder aus dem Atemanschluss Halbmaske, bei dem das Partikelfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt, das Vorfilter aber austauschbar sein kann. Bei partikelfiltrierenden Halbmasken saugt der Atemschutzgeräteträger seine Einatemluft durch das Filtermaterial. Die Ausatemluft kann der Atemschutzgeräteträger je nach Konstruktion entweder durch das Filtermaterial oder durch ein Ausatemventil in der Halbmaske ausstoßen.

Partikelfilter Halbmasken – physiologische Akzeptanz

Definition

Partikelfiltrierende Halbmasken verfügen von allen Partikelfiltern über die höchstmögliche physiologische Akzeptanz.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Das Tragen partikelfiltrierender Halbmasken ist relativ bequem. Einschränkungen des Tragekomforts, wie bei Partikelfiltern, sind unwesentlich und kaum spürbar. Dennoch muss der Anwender besondere Aufmerksamkeit auf die Herrichtung der partikelfiltrierenden Halbmaske vor Anwendungsbeginn legen und z. B. den Nasenbügel in die erforderliche Form biegen.

Das Filtermaterial von partikelfiltrierenden Halbmasken kann aus mehreren Gründen erschlaffen, z. B. durch häufiges Zurechtsetzen nach Verrutschen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter Beachtung der Unterschiede im Filterdurchlass zwischen Partikelfiltern und partikelfiltrierenden Halbmasken ist die partikelfiltrierende Halbmaske eine sichere und physiologisch günstigere Alternative zum vergleichbaren Partikelfilter mit Atemanschluss.