Partikelfiltrierende Halbmasken – Einsatzbeschränkungen

Definition

Ausschluss von Partikelfiltrierenden Halbmasken für bestimmte Einsatz- bzw. Arbeitsbereiche.

Erläuterung

nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ obliegen Partikelfiltrierende Halbmasken als Folge ihres fehlenden Rückhaltevermögens von Gasen und Dämpfen Einsatzbeschränkungen.

Bildquelle: Dräger AG