Definition
Gasfilter sind nur gegen Gase und Dämpfe entsprechend ihrer Filterkennzeichnung für Hauptanwendungsbereiche, höchstzulässige Schadstoffkonzentrationen oder spezielle Anwenderrichtlinien (Filter) einzusetzen.
Erläuterung
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr dürfen jeden Gasfilter nur einmal benutzen.
Zu Gasfiltern, die nach Herstellerangaben oder speziellen Einsatzregeln selbst bei Arbeitseinsätzen grundsätzlich nicht wieder verwendet werden dürfen, gehören AX-Filter, SX- Filter gegen organische Niedrigsieder und NO-P3-Filter. Ausnahmen werden stets gesondert geregelt. HgP3-Filter gegen Quecksilber dürfen maximal 50 Stunden eingesetzt werden.
Bildquelle: Dräger AG