![](http://atemschutzlexikon.com/wp-content/uploads/2020/04/Gasfilter_Einsatzbeschraenkung-1.jpg)
Erläuterung
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr dürfen jeden Gasfilter nur einmal benutzen.
Zu Gasfiltern, die nach Herstellerangaben oder speziellen Einsatzregeln selbst bei Arbeitseinsätzen grundsätzlich nicht wieder verwendet werden dürfen, gehören AX-Filter, SX- Filter gegen organische Niedrigsieder und NO-P3-Filter. Ausnahmen werden stets gesondert geregelt. HgP3-Filter gegen Quecksilber dürfen maximal 50 Stunden eingesetzt werden.
Bildquelle: Dräger AG